So prüfen Sie eine Recruiting-Agentur
Prüfen Sie vor der Unterschrift vier Dinge: Wer steckt hinter der Firma, was steht schriftlich im Vertrag, wem gehören Werbekonto, Videos und Bewerberdaten, und welche Zahlen bekommen Sie zu sehen. Eine Zusage ist nur so viel wert wie ihre Bedingungen und die Firma dahinter. Die Checkliste und die Fragen unten können Sie direkt ins Erstgespräch mitnehmen, auch in ein Gespräch mit uns.
Warum lohnt sich die Prüfung vor der Unterschrift?
Die Deutsche Handwerks Zeitung schildert in einem Beitrag vom Februar 2026 den Fall eines Dachdeckerbetriebs aus Niedersachsen. Eine Personalagentur bot ihm eine Erfolgsgarantie. Laut dem Bericht kamen nur wenige und kaum geeignete Bewerbungen. Die Agentur stellte trotzdem 15.000 Euro in Rechnung. Als der Inhaber nach drei Monaten die Garantie nutzen wollte, gab es die Agentur nicht mehr, und niemand war erreichbar.
Der Beitrag nennt weder den Betrieb noch die Agentur. Prüfen können wir den Fall deshalb nicht, und er sagt nichts über eine ganze Branche. Die Schwachstelle zeigt er trotzdem: Der Betrieb hatte sich auf eine Zusage verlassen, ohne vorher genau zu wissen, was sie im Ernstfall wert ist.
Die Bezeichnung selbst hilft bei der Einschätzung wenig. Für private Arbeitsvermittlung genügt laut IHK Köln eine Anzeige beim Gewerbeamt, eine Erlaubnis braucht es nicht. Prüfen müssen Sie also selbst.
Was gehört auf die Checkliste?
- Das Impressum nennt eine vollständige Firma mit Anschrift, und Sie finden sie im Handelsregister oder bei der zuständigen Kammer.
- Sie kennen die Person, die Ihre Kampagne betreut, mit Namen und Telefonnummer.
- Leistung, Laufzeit und Kündigung stehen schriftlich im Vertrag.
- Honorar und Werbebudget sind getrennt ausgewiesen.
- Geklärt ist, wem das Werbekonto gehört und was nach Vertragsende damit passiert.
- Sie dürfen Videos, Fotos und Texte nach Vertragsende weiter nutzen.
- Geklärt ist, wo Bewerberdaten liegen, wer sie sieht und wann sie gelöscht werden. Wer sie in Ihrem Auftrag verarbeitet, braucht dafür einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
- Jede Zusage oder Garantie steht mit allen Bedingungen im Vertrag.
- Sie haben mit mindestens einem Referenzbetrieb selbst gesprochen.
- Sie hatten genug Zeit, das Angebot zu lesen und vergleichen zu lassen.
Welche Fragen stellen Sie im Erstgespräch?
Stellen Sie diese Fragen ruhig so, wie sie hier stehen. Eine seriöse Antwort muss nicht perfekt klingen, aber sie muss konkret sein.
| Frage im Erstgespräch | Worauf Sie achten |
|---|---|
| Wer arbeitet konkret an meiner Kampagne? | Ein Name und eine Telefonnummer. Fragen Sie, ob diese Person auch nach Vertragsschluss Ihr Ansprechpartner bleibt. |
| Was genau bekomme ich, und was nicht? | Eine schriftliche Liste. Video, Anzeigen, Betreuung und Bewerberweitergabe getrennt. |
| Wie viel geht an die Werbeplattform, wie viel an Sie? | Werbebudget und Honorar als zwei getrennte Zahlen. |
| Über wessen Werbekonto läuft das? | Sie sollten wissen, wem das Konto gehört und was nach Vertragsende damit geschieht. |
| Wem gehören Videos, Fotos und Texte danach? | Dürfen Sie alles nach Vertragsende weiter nutzen? Das gehört in den Vertrag. |
| Was passiert, wenn in den ersten Wochen wenig kommt? | Ein konkretes Vorgehen, kein allgemeines Beruhigen. Wer ändert was, und bis wann? |
| Wann raten Sie einem Betrieb ab? | Wer darauf keine Antwort hat, prüft vermutlich auch bei Ihnen nicht. |
| Welche Betriebe darf ich anrufen? | Zwei Referenzen mit Telefonnummer, möglichst aus Ihrem oder einem ähnlichen Gewerk. |
| Welche Zahlen sehe ich jeden Monat? | Bewerbungen, Kosten je Bewerbung, erreichte Bewerber. Reichweite allein hilft Ihnen nicht. |
| Wie komme ich aus dem Vertrag wieder heraus? | Laufzeit, Kündigungsfrist und Form der Kündigung, in einem Satz erklärt. |
Woran merken Sie, dass Sie besser noch nicht unterschreiben?
Die in der Handwerks Zeitung befragten Berater raten zur Vorsicht bei Druck und bei Versprechen, die zu gut klingen. Keiner dieser Punkte beweist etwas Schlechtes. Jeder ist aber ein Grund, nachzufragen und eine Nacht darüber zu schlafen.
- Das Angebot gilt angeblich nur noch heute.
- Der Preis fällt erst spät im Gespräch oder lässt sich nicht aufschlüsseln.
- Eine Zusage steht nur im Gespräch, nicht im Vertrag.
- Referenzen werden gezeigt, dürfen aber nicht angerufen werden.
- Niemand kann sagen, wer nach der Unterschrift Ihr Ansprechpartner ist.
Gilt diese Liste auch für Lionfire?
Ja. Legen Sie sie uns genauso vor. Bei uns dreht und schneidet Leon Urfey selbst und betreut auch die Anzeigen. Sie sprechen also mit der Person, die die Arbeit macht. Wir geben keine Bewerbungsgarantie, und wenn der Recruiting-Check abrät, gilt das auch für uns. Wenn eine Agentur für Sie gar nicht der richtige Weg ist, hilft der Vergleich der drei Wege. Vieles können Sie auch selbst angehen, dafür gibt es unsere freien Vorlagen. Was wir anbieten, steht unter Recruiting für das Handwerk.
Häufige Fragen
Sind Recruiting-Agenturen grundsätzlich unseriös?
Nein. Der Fall aus der Handwerks Zeitung ist ein Einzelfall ohne Namen. Die meisten Fragen auf dieser Seite beantwortet ein ordentlicher Anbieter ohne Mühe.
Wie erkenne ich, ob es die Firma wirklich gibt?
Prüfen Sie Impressum und Anschrift, suchen Sie die Firma im Handelsregister und rufen Sie einen Referenzbetrieb an. Das ist schnell erledigt und sagt mehr als jede Hochglanzseite.
Was mache ich, wenn ich schon unterschrieben habe?
Lesen Sie Laufzeit und Kündigungsfrist nach und halten Sie Zusagen schriftlich fest. Bei strittigen Rechnungen sollten Sie vor einer Zahlung rechtlichen Rat einholen, zum Beispiel über Ihre Kammer oder Innung.
Darf ich das Angebot jemandem zum Gegenlesen geben?
Ja, und das sollten Sie. Ein ordentlicher Anbieter hat damit kein Problem.
Quellen
- Deutsche Handwerks Zeitung, Die teure Falle der Recruiting-Garantien, 17.02.2026: deutsche-handwerks-zeitung.de
- IHK Köln, Merkblatt Private Arbeitsvermittlung, abgerufen 07.11.2026: ihk.de/koeln
- Art. 28 DSGVO, Auftragsverarbeiter: dsgvo-gesetz.de